
Bundesverfassungsgericht: E-Mail Anbieter müssen IP-Adressen speichern
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[Blockierte Grafik: https://www.e-recht24.de/images/stories/categories/hosting-provider/thumb/hostingprovider5.jpg]E-Mail Anbieter, die sich den Datenschutz ihrer Kunden auf die Fahnen geschrieben haben, können unter Umständen zur Speicherung und Herausgabe der IP-Adressen verpflichtet werden. Das ist zumindest der Standpunkt des Bundesverfassungsgerichtes in einem Beschluss vom 20.12.2018 (AZ 2 BvR 2377/16).
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Quelle: eRecht24